Allgemeine Einkaufsbedingungen der HA2 Medizintechnik GmbH

I. Geltungsbereich

  1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Lieferanten über die von ihnen angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftige Leistungen, Angebote und Lieferungen zwischen denselben Parteien, ohne dass es hierzu eines nochmaligen Hinweises bedarf.
  2. Unsere AEB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzenden Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Lieferanten oder Dritter finden keine Anwendung und werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten oder Dritter dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.

II. Angebot und Bestellung

  1. Angebote des Lieferanten sind für uns unentgeltlich.
  2. Der Lieferant hat jede Bestellung unter verbindlicher Angabe von Preis und Lieferzeit schriftlich innerhalb von 7 Tagen zu bestätigen (Annahme). Eine verspätete Annahme gilt als neues Angebot und Bedarf in jedem Fall der Annahme durch uns.
  3. Auf abweichende Bestätigungshinweise ist hervorgehoben hinzuweisen. Gleichfalls haben wir das Recht, die Bestellung zu widerrufen.
  4. Mündliche Zusagen, Nebenabreden, Auskünfte etc. (individuelle Vereinbarungen) sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden oder wenn uns schriftlich auf die Schriftform verzichtet hat.
  5. Änderungen der in der Bestellung angegeben Spezifikationen wie z.B. Materialien, Toleranzen, Testmethoden etc. durch den Lieferanten, sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns, unzulässig.

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnungsangaben

  1. Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Dieser schließt alle Aufwendungen des Lieferanten, insbesondere Lieferung, Transport und Verpackung an die im Vertrag genannte Versandanschrift, mit ein.
  2. Sofern keine individuellen Vereinbarungen getroffen und schriftlich bestätigt wurden, erfolgt die Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto.
  3. Die Zahlungsfrist beginnt mit dem Erhalt einer ordnungsgemäßen, MwSt.-konformen Rechnung in doppelter Ausführung. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Zahlungen von uns bedeuten keine Anerkennung der Leistungen als vertragsgemäß, sondern stehen unter dem Vorbehalt nachträglicher Ansprüche.
  5. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzubehalten, solang